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   LG Bautzen, 23.02.2000 - 3 T 28/00   

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https://dejure.org/2000,12859
LG Bautzen, 23.02.2000 - 3 T 28/00 (https://dejure.org/2000,12859)
LG Bautzen, Entscheidung vom 23.02.2000 - 3 T 28/00 (https://dejure.org/2000,12859)
LG Bautzen, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 3 T 28/00 (https://dejure.org/2000,12859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbindung von Sondereigentum mit Miteigentum an mehreren Grundstücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 912; WEG § 1 Abs. 4
    Begründung von Sondereigentum an einem Erker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 591
  • NZM 2001, 201
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.1958 - V ZR 215/56

    Grenzüberbau

    Auszug aus LG Bautzen, 23.02.2000 - 3 T 28/00
    Zwar hat das Grundbuchamt bei tatsächlichen Anhaltspunkten für einen Überbau, der sich hier aufgrund des Aufteilungsplanes ergeben hatte, für die Bildung von Wohnungseigentum den Nachweis in der Form des § 29 GBO zu verlangen, dass der Überbau entweder auf dem Stammgrundstück steht oder aber wesentlicher Bestandteil des Stammgrundstückes ist (so OLG Hamm, Rpfleger 84, 98) Denn beim nicht entschuldigten Überbau hat es beim Akzessionsprinzip sein Bewenden; die auf verschiedenen Grundstücken stehenden Gebäudeteile fallen jeweils in das Eigentum dessen, dem das Grundstück gehört, auf dem der Gebäudeteil steht (vgl. BGHZ 27, 204/208).
  • OLG Hamm, 28.11.1983 - 15 W 172/83

    Bildung von Wohnungseigentum bei vorhandenemGrenzüberbau

    Auszug aus LG Bautzen, 23.02.2000 - 3 T 28/00
    Zwar hat das Grundbuchamt bei tatsächlichen Anhaltspunkten für einen Überbau, der sich hier aufgrund des Aufteilungsplanes ergeben hatte, für die Bildung von Wohnungseigentum den Nachweis in der Form des § 29 GBO zu verlangen, dass der Überbau entweder auf dem Stammgrundstück steht oder aber wesentlicher Bestandteil des Stammgrundstückes ist (so OLG Hamm, Rpfleger 84, 98) Denn beim nicht entschuldigten Überbau hat es beim Akzessionsprinzip sein Bewenden; die auf verschiedenen Grundstücken stehenden Gebäudeteile fallen jeweils in das Eigentum dessen, dem das Grundstück gehört, auf dem der Gebäudeteil steht (vgl. BGHZ 27, 204/208).
  • KG, 23.07.2015 - 1 W 759/15

    Begründung von Wohnungseigentum bei sog. überhängendem Überbau

    Bei einem sog. überhängenden Überbau, etwa durch Erker oder Balkone, ist dessen rechtliche Zuordnung zum Stammgrundstück unabhängig davon gegeben, ob der Grenzüberbau rechtmäßig oder entschuldigt ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 23. Okt. 2012 - 14 Wx 7/11 - juris; LG Bautzen, NJW-RR 2001, 591; Erman/Grziwotz, BGB, 14. Aufl., § 1 WEG Rn. 12; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2817 a.E.; DNotI-Report 2002, 9, 10; Tersteegen, RNotZ 2006, 433, 454).
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